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Donnerstag, 22. April 2010

Erster 2.0 ;-)

Eigentlich wollte ich ja nicht schon wieder schreiben, aber die Realität lässt mir eigentlich keine andere Wahl.

Als erstes dürfen sich mal diverse Kopiererhersteller "a gsunde Hauswatschn" abhohlen, wie ich selbst noch nicht gewusst habe haben nämlich Großkopierer Festplatten eingebaut die mal so nebenbei alles speichern was kopiert wird.
Wenn man dann einen gebrauchten Kopierer kauft erhält man unter Umständen einen Haufen sensibler Daten.
Wäre vielleicht auch für Wikileaks eine weitere Informationsquelle.

Aber es geht noch weiter mit den "guten" Nachrichten: In Philadelphia hat eine Schule über die eingebauten Webcams der Schülerlaptops (unter anderem auch zuhause) Photos der Schüler gemacht, ohne deren Einverständniss oder sie auch nur darüber zu informieren. Aufgeflogen ist das dann dadurch dass sie einen Schüler wegen Drogenkonsums angesprochen haben, weil er auf einem der Bilder ein Zuckerl in der hand hält.

Aber es gibt doch auch noch "positives" zu berichten, Google hat jetzt mal die Regierungsanfragen bezüglich Entfernung von Suchergebnisen bzw. zur Herausgabe von Benutzerdaten veröffentlicht.
Warum das positiv dann in Anführungszeichen steht? Nun ja, es ist zwar ein guter Schitt diese Daten allen zugänglich zu machen, aber sonderlich erfreulich sind diese Zahlen nicht...


Natürlich hab ich noch mehr, zum Beispiel den "Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates"
Darin finden sich einige tolle Passagen:
Die Bestimmungen, wonach neue Formen des Missbrauchs mittels Internet unter Strafe zustellen sind

1. Missbrauch mittels Internet?? Wäre toll wenn das etwas näher definiert wäre.
2. Wenn es sich um etwas illegales handelt ist es bereits jetzt strafbar, wenn nicht wieso sollte es unter Strafe gestellt werden?

• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Externes Expertenwissen war nicht erforderlich.

Ja klar, aber Sperren für sinnvoll halten...
Dieses Video erklärt sehr schön (und auch ziemlich genau) wieso DNS-Sperren NICHT helfen.

• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag steht aus folgendem Grund im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Richtlinie beschränkt sich auf das zur Erreichung dieser Ziele auf europäischer Ebene erforderliche Mindestmaß und geht nicht über das dazu erforderliche Maß hinaus; dabei trägt sie der Notwendigkeit präziser Strafrechtsvorschriften Rechnung.

Ach so, der Vorschlag steht deshalb im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weil die Zuständigen (ohne "Expertenwissen") sagen dass dem so ist... wirklich geile Begründung, muss ich mir merken!

Die EU sollte insbesondere durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen dazu beitragen, dass die zuständigen Stellen der Drittstaaten Webseiten mit Kinderpornografie, die von Servern in ihrem Hoheitsgebiet verbreitet werden, leichter entfernen können. Da sich die Entfernung von Kinderpornografieinhalten an der Quelle trotz derartiger Bemühungen aber als schwierig erweist, wenn sich das Originalmaterial nicht in der EU befindet, sollten Verfahren eingeführt werden, um den Zugang vom Hoheitsgebiet der Union zu Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, zu sperren.

Mhh, soso, und um welche "Drittstaaten" handelt es sich da? USA? Australien? Die gehören nämlich zu den Staaten mit den meisten Kinderpornoangeboten, aber auch dort ist sowas verboten und die EU sollte doch in der Lage sein die dortigen Ermittlungsbehörden auf allfällige Angebote hinzuweisen und somit eine Löschung erreichen.

Ganz besonders "gefallen" haben mir ja auch die Begriffdefinitionen:
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:

(a) „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren;

(b) „Kinderpornografie”

(i) jegliches Material mit Darstellungen eines Kindes, das an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder

(ii) jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke; oder

(iii) jegliches Material mit Darstellungen einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild, die an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist oder jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle
Zwecke; oder

(iv) realistische Darstellung eines Kindes, das an eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist oder realistische Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes, unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes, für primär sexuelle Zwecke;

Falls das jemals in dieser Form beschloßen wird bedeutet das dass wenn sich z.B. zwei 17 Jährige beim Sex filmen wegen produktion von Kinderpornos strafbar machen (sic!), egal was dann mit den Aufnahmen geschieht. Etwas später werden genau solche Fälle zwar etwas relativiert, die Absurdheit dieser Definitionen mindert das allerdings nicht.


Übrigens, von ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ist jetzt ein erster offizieller Entwurf veröffentlicht worden. Kurz gesagt handelt es sich dabei um ein Abkommen zur bekämpfung von Produktpiraterie also Fälschung von Produkten, durch hartnäckige Lobbyarbeit von Seiten der Musik/Filmindustrie sollte jedoch auch Filesharing und ähnliches darunter fallen, den Zusammenhang mit Fälschungen konnte bislang noch niemand herstellen...

Noch zur Erinnerung: am Sonntag sind Wahlen, alle hingehn (und wählen was ihr für richtig haltet)!!!

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